Anmeldung / Nennung
Wir freuen uns, Sie demnächst auf dem Ring begrüßen zu können und empfehlen eine frühe Anmeldung. Die Nachfrage nach den Sportfahrerlehrgängen ist unverändert hoch, so dass zum Ende des Jahres der nächste Frühlingslehrgang bereits ausgebucht ist. Die Anmeldungen werden absolut nur in der Reihenfolge ihres Eingangs unter Beifügung von € 1400,- Scheck/bar oder Banküberweisung als Vormerkgebühr bestätigt.
Die Vormerkgebühr ist Teil der Lehrgangsgebühr, der Rest kann vor Lehrgangsbeginn überwiesen oder am Nürburgring (Scheck/bar) bezahlt werden. Kreditkarten akzeptieren wir nicht. Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie alle notwendigen Informationen.

Anmeldeformular hier ausfüllen / herunterladen (PDF, 623 kB)
Bitte füllen Sie das Formular möglichst sorgfältig aus, Sie helfen uns dabei Sie in einer zu Ihnen passenden Gruppe unterzubringen.
Nach Erhalt der Anmeldung melden wir uns bei Ihnen umgehend.
Wichtig: Ohne Vormerkgebühr kann keine Bearbeitung Ihrer Anmeldung erfolgen.
Mit dem Absenden der Anmeldung erkennen Sie den Haftungsausschluss an.
Bankverbindung
Konto: Scuderia Hanseat Nr. 1045 131 883
Hamburger Sparkasse, BLZ 200 505 50
IBAN: DE 53 2005 0550 1045 1318 83 BIC: HASPDEHH
Veranstalter
Scuderia Hanseat
Gesellschaft für sicheres Autofahren mbH
Palmaille 35, D-22767 Hamburg
Telefon (040) 3905086, Fax (040) 3905068
www.scuderia-hanseat.de
Adresse während unseres Lehrganges:
Scuderia Hanseat
Gesellschaft für sicheres Autofahren mbH
D-53520 Nürburg (Eifel)
Telefon (02 691) 302-241
Dorint Hotel am Nürburgring
Telefon (02 691) 3090, Fax (02691) 309460
Stornierung
- Umbuchung auf den nächsten Lehrgang:
€ 400,- Stornogebühren, € 1.000 werden dem nächsten Lehrgang gutgeschrieben. Umbuchung nur einmal möglich. - Bei Stornierungen der Teilnahme bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn:
50% der Vormerkgebühren fallen als Stornogebühren an, 50% werden erstattet. - Stornierung ab 14 Tage vor Lehrgangsbeginn:
€ 1.400 Vormerkgebühr werden einbehalten. Umbuchung nicht mehr möglich. Zahlungen, die über die Vormerkgebühr hinaus gehen, werden zurück erstattet.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kfz-Eigentümer und Halter) nehmen auf eigene Gefahr am Sportfahrerlehrgang teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug bei Dritten verursachten Schäden.
Sie verzichten weiter durch Abgabe der Anmeldung/Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle und eigenen Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffes gegen:
- den Veranstalter und die im Programmheft aufgeführten Personen,
- ADAC, DMSB, Nürburgring GmbH, Nürburgring Automotive GmbH, Fahrsicherheitszentrum am Nürburgring GmbH & Co. KG und alle Sponsoren, deren Präsidenten, Vorstände, Gesellschafter, Geschäftsführer und hauptamtliche Mitarbeiter,
- Behörden, Servicedienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation des Sportfahrerlehrgangs in Verbindung stehen,
- den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der beim Sportfahrerlehrgangs zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und
- die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen,
- die anderen Teilnehmer (Fahrer, Mitfahrer, deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge),
- den/die eigenen Instruktoren, Coaches, Mitfahrer (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Fahrern, Instruktoren, Coaches, Mitfahrern gehen vor) und eigene Helfer auch dann, wenn Instruktoren oder Coaches auf Wunsch von Teilnehmern mit deren Fahrzeugen fahren und wenn Teilnehmer sich in den Fahrzeugen des Veranstalters oder seiner Mitarbeiter mitnehmen lassen (z.B. Trainingsfahrten).
Vorstehender Haftungsausschluss und Rückgriffsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die aus einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenenkreises – beruhen. Er gilt auch nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen.
Die Teilnehmer verpflichten sich, die von ihnen verursachten oder verschuldeten Schäden (z.B. Leitplanken) direkt mit dem Geschädigten abzurechnen (ggf. über Haftpflicht-Versicherung). Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Verwenden die Teilnehmer ein nicht auf ihren Namen zugelassenes Fahrzeug, so muss der Fahrzeughalter über die Haftungsausschluss-/Verzichtserklärung in Kenntnis gesetzt werden und die Anmeldung zum Zeichen seines Einverständnisses ebenfalls unterzeichnen. Für den Fall, dass dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, stellt der Teilnehmer den oben genannten Personenkreis von jeglichen Schadensersatzforderungen des Fahrzeughalters oder Dritter (im Rahmen obiger Einschränkung: vorsätzliche oder fahrlässige Schadensverursachung/Körperverletzung) frei.
Für die Ausschreibung zum Sportfahrerlehrgang sowie die Rechtsverhältnisse der Beteiligten untereinander gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Hamburg.
VERANTWORTLICHKEIT DES VERANSTALTERS
Die Scuderia Hanseat behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen. Wenn dieser Fall eintritt, kann der Veranstalter für bereits erbrachte oder bis zur Beendigung des Sportfahrerlehrgangs noch zu erbringende Leistungen Entschädigung in Höhe bis maximal der Vormerkgebühr verlangen.

