Storno und Rücktritt
Rücktrittsversicherung
Wir machen darauf aufmerksam, dass für die Teilnahme an unserem Sportfahrerlehrgang eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen werden kann, die vergleichbar mit dem Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung ist.
Falls Sie privat nicht über eine solche verfügen (bspw. durch die Zugehörigkeit zu einem Automobilclub oder über eine Ihrer anderen Versicherungen), lassen wir Ihnen sehr gern ein Angebot zukommen. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich das Büro in Hamburg.
Storno / Umbuchung ab 2023
Wenn ein angemeldeter Teilnehmer nicht am Lehrgang teilnehmen kann und der Scuderia hierfür einen neuen Ersatz-Teilnehmer meldet, der den gebuchten Platz im Anschluss einnimmt, nimmt Scuderia diese Umbuchung kostenfrei vor.
Bei einer Umbuchung unmittelbar vor dem Sportfahrerlehrgang besteht jedoch kein Anspruch auf Korrektur des Teilnehmer-Namens im Programmheft und bei den im Lehrgang ausgehändigten Dokumenten.
In den vorgenannten Fällen wird das jeweils restliche Guthaben des Teilnehmers für einen neu gebuchten Lehrgang verwendet.
Wenn ein angemeldeter Teilnehmer nicht am Lehrgang teilnehmen kann und die Scuderia eine entsprechende Warteliste für den Lehrgang hat und die Person aus der Warteliste den Platz des angemeldeten Teilnehmers übernimmt, ist diese Umbuchung ebenfalls kostenfrei.
Bei einer Umbuchung unmittelbar vor dem Sportfahrerlehrgang besteht kein Anspruch auf Korrektur des Teilnehmer-Namens im Programmheft und bei den im Lehrgang ausgehändigten Dokumenten.
In den vorgenannten Fällen wird das jeweils restliche Guthaben des Teilnehmers für einen neu gebuchten Lehrgang verwendet.
Für die Umbuchung auf einen der nächsten Lehrgänge ohne Ersatz-Teilnehmer fallen folgende Gebühren an:
- Umbuchung bis einschließlich 60 Tage vor Lehrgangsbeginn:
Es werden 200,00 EUR Umbuchungsgebühren fällig. - Umbuchung bis einschließlich 45 Tage vor Lehrgangsbeginn:
Es werden 600,00 EUR Umbuchungsgebühren fällig. - Umbuchung bis einschließlich 30 Tage vor Lehrgangsbeginn:
Es werden 1.200,00 EUR Umbuchungsgebühren fällig. - Umbuchung bis einschließlich 15 Tage vor Lehrgangsbeginn:
Die Vormerkgebühr wird als Umbuchungsgebühr fällig.
In den vorgenannten Fällen wird das jeweils restliche Guthaben des Teilnehmers für einen neu gebuchten Lehrgang verwendet.
- Umbuchung später als 15 Tage vor Lehrgangsbeginn:
Die komplette Lehrgangsgebühr wird als Umbuchungsgebühr fällig.
Eine Anrechnung für einen neu gebuchten Lehrgang findet nicht statt.
Hinweis für Umbuchungen
Wenn familiäre oder gesundheitliche Gründe eine spätere Teilnahme an unseren Lehrgängen ausschließen, kann für das Guthaben, das sich nach Anwendung der Stornierungsbedingungen ergibt, auch eine Rückvergütung erfolgen.