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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Scuderia Hanseat Gesellschaft für sicheres Autofahren mbH
(Stand: Dezember 2023)

§ 1 Geltung nur dieser AGB, Vertragsabschluss, Vertragspartner

(1)   Mit Ihrer Buchung einer Veranstaltung der Scuderia Hanseat Gesellschaft für sicheres Autofahren mbH (im Folgenden: „Scuderia“) erklären Sie sich mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden, die geschlechtsneutral zu verstehen sind. Die Scuderia akzeptiert keine davon abweichenden Geschäftsbedingungen ihrer Kunden.

(2)   Durch Ihre Buchung bieten Sie uns, der Scuderia, den Abschluss eines Vertrages über eine Teilnahme an einer im Regelfall kostenpflichtigen Veranstaltung an. Erst mit Eingang unserer Buchungsbestätigung (Auftragsbestätigung) bei Ihnen, die zumeist elektronisch erfolgt, kommt ein beiderseits bindender Vertrag zwischen Ihnen bzw. dem Bucher und uns, der Scuderia Hanseat Gesellschaft für sicheres Autofahren mbH, vertreten durch ihre jeweils alleinvertretungsberechtigten  Geschäftsführer Peter Seidenberg und Dr. Mathias Creon, Postanschrift: Sachsenstraße 5, 20097 Hamburg (Handelsregister: Amtsgericht Hamburg HRB 129260; Umsatzsteuer-Ident-Nr. DE188336591), zustande.

(3)   Da wir die Teilnehmerzahl bei unseren Veranstaltungen begrenzen müssen und die Eignung unserer Teilnehmer und ihrer Fahrzeuge prüfen, kann die Bestätigung Ihrer Buchung bis zu 5 Werktage dauern und auch zur Ablehnung Ihrer Buchung oder – auf Ihren Wunsch – auch nur zur Aufnahme in eine Warteliste führen. Wichtig daher: Unsere automatisierte Bestätigung des Eingangs Ihrer Buchung bei uns (Anmeldebestätigung) nach Ihrer Online-Buchung stellt noch keine Bestätigung Ihrer Buchung (Annahme Ihres Angebots) durch die Scuderia dar.

§ 2 Verfügbarkeit, Warteliste, Keine Verpflichtung zum Vertragsabschluss

(1)   Ist die gewünschte Veranstaltung zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung (Online-Buchung) bereits ausgebucht, so teilt Scuderia Ihnen dies unverzüglich mit. In diesem Fall wird Ihr Vertragsangebot nicht angenommen. Ein Vertrag kommt nicht zustande. Soweit gewünscht, kann sich der Teilnehmer auf eine Warteliste setzen lassen.

(2)   Wird ein geeigneter Platz bei der Veranstaltung frei, werden wir die Wartenden darüber informieren. Eine Verpflichtung des Wartenden, einen freigewordenen Platz zu buchen, besteht ebenso wenig wie unsere Verpflichtung seine Buchung zu bestätigen.

§ 3 Leistungen der Scuderia, Teilnahmearten, Lizenzkurse

(1)   Der angebotene und von uns beabsichtigte Umfang der Leistungen der Scuderia kann unter https://www.scuderia-hanseat.de/lehrgang/preis-leistung eingesehen werden. Wir müssen uns jedoch Änderungen des Leistungsumfangs bzw. des Programmablaufs in Folge örtlicher Gegebenheiten (z.B. Wetter, Streckenzustand, Pandemiebekämpfung, Lärmschutz etc.) vorbehalten, soweit diese Änderungen weder erheblich noch für Teilnehmer objektiv unzumutbar sind. Eine nachträgliche Preisminderung werden wir bei von uns nicht zu vertretenden Einschränkungen unseres Leistungsumfanges nur gewähren, wenn und soweit es uns selbst gelingt, deshalb unsere Veranstaltungskosten zu mindern.

(2)   An der Veranstaltung „Sportfahrerlehrgang“ kann man als Einzelfahrer oder im Wechsel mit einem weiteren Fahrer als „Doppelstarter“ teilnehmen. Zusätzlich zu einem Einzelfahrer kann eine Person (Mindestalter 14 Jahre) alternativ zum Doppelstarter als „Passagier“ teilnehmen. Ein Passagier ist – anders als der Doppelstarter – nicht berechtigt, das Fahrzeug im Rahmen der Veranstaltung zu führen, und eine Teilnahme des Passagiers als Fahrer an der Abschlussprüfung ist ausgeschlossen. Ist eine zusätzliche Person als Doppelstarter angemeldet und im Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis, so ist dieser Doppelstarter berechtigt, sich als Fahrer mit dem Teilnehmer während der Veranstaltung abzuwechseln. Zudem ist der Doppelstarter berechtigt, an der Abschlussprüfung teilzunehmen und wird in der sog. Vorstartergruppe bewertet.

(3)   Neben der Teilnahme als Fahrer am Sportfahrerlehrgang besteht die Möglichkeit, gegen Zusatzvergütung im Rahmen der Veranstaltung „Sportfahrerlehrgang“ einen zusätzlichen Kurs zum Erwerb der Lizenz „Nationale Lizenz Stufe A“ des Deutscher Motor Sport Bund e. V. (DMSB), der „Lizenz National“ der Schweiz des Verband Auto Sport Schweiz oder der Permit-Nordschleife des DMSB zu absolvieren. Dieser sog. Lizenzkurs des Fahrers setzt zusätzlich dessen ununterbrochene Teilnahme am Sportfahrerlehrgang voraus. Zum Erlangen von Lizenz bzw. Permit ist weitere Voraussetzung, dass der während des Sportfahrerlehrgangs angebotene theoretische Teil des Lizenzkurses, der mit einer schriftlichen Prüfung endet, erfolgreich absolviert wurde. Aufgrund der Gleichzeitigkeit der Lizenzkurse kann während des Sportfahrerlehrgangs pro Fahrer nur je einer der drei genannten Lizenzkurse wahrgenommen werden.

§ 4 Voraussetzungen der Teilnahme am Sportfahrerlehrgang

(1)   Jeder Fahrer muss während des Sportfahrerlehrgangs durchgehend über eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis für das von ihm geführte Fahrzeug verfügen; dies gilt nicht für Passagiere.

(2)   Das Fahrzeug des Teilnehmers muss während des Sportfahrerlehrgangs eine in Deutschland gültige Straßenzulassung haben, und es muss für das Fahrzeug die in Deutschland vorgeschriebene Haftpflichtversicherungsdeckung bestehen.

(3)   Es finden am Nürburgring Schallmessungen statt. Zu laute Fahrzeuge können von der weiteren Teilnahme am Sportfahrerlehrgang entschädigungslos ausgeschlossen werden. Derzeit beträgt der maximal zulässige Schalldruckpegel 98 dB (A).

(4)   Die Bereifung des teilnehmenden Fahrzeugs muss eine Straßenzulassung haben. Reine Slicks- und Regen-Racing-Reifen sind nicht erlaubt, sog. Semi-Slicks sowie serienmäßige Reifen sind erlaubt.

(5)   Fahrzeuge ohne festes Dach müssen über einen funktionsfähigen Überrollbügel verfügen. Diese Fahrzeuge dürfen auf der Rennstrecke nur mit geschlossenem Dach und geschlossenen Seitenfenstern gefahren werden.

§ 5 Preise, Rabatte, Zahlungsmodalitäten, Folgen verspäteter Zahlung

(1)   Alle Preisangaben verstehen sich in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausschließlich der Kosten für eine etwaige mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Hotelbuchung (vgl. § 11).

(2)   Die aktuellen Veranstaltungspreise können unter https://www.scuderia-hanseat.de/anmeldung/preise-und-rabatte eingesehen werden. Scuderia bietet eine Vielzahl von Rabatten, die ebenfalls unter vorgenannter Internetadresse eingesehen werden können.

(3)   Mit unserer Buchungsbestätigung zur jeweiligen Veranstaltung wird gegen Rechnung eine Anzahlung fällig, die 50 % des Teilnahmepreises beträgt. Alternativ kann der Kunde bereits mit Anmeldung die vollständige Lehrgangsgebühr entrichten. Soweit der Teilnehmer nur die Vormerkgebühr bezahlt hat, wird die restliche Veranstaltungspreis vier bis sechs Wochen vor Beginn des Lehrgangs in Rechnung gestellt und fällig.

(4)   Bei verspäteter Zahlung (Zahlung nach Fälligkeit) des Kunden auf eine von uns bestätigte Buchung behalten wir uns das Recht vor, nach Ablauf weiterer 2 Wochen ohne nochmalige Vorwarnung vom Vertrag zurückzutreten und den dadurch freiwerdenden Platz einem Kunden auf der Warteliste anzubieten. Ein Rechtsanspruch des säumigen Kunden auf unseren Rücktritt vom Vertrag besteht nicht.

§ 6 Empfehlung Rücktrittsversicherung, Umbuchungsbedingungen und -kosten

(1)   Wir weisen darauf hin, dass für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen jeweils auf eigene Rechnung des Kunden eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen werden kann, die vergleichbar mit einer Reise-Rücktrittsversicherung ist. Solche Versicherungen werden von diversen Unternehmen angeboten, wie z.B. Kreditkarten-Anbietern, Automobilclubs, Versicherungen, etc.

(2)   Wenn ein angemeldeter Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann und der Scuderia hierfür in Textform einen neuen Ersatz-Teilnehmer benennt, der den gebuchten Platz im Anschluss einnimmt, bestätigt Scuderia Beiden diese Umbuchung kostenfrei in Textform. Bei einer Umbuchung innerhalb von 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung besteht jedoch kein Anspruch des Kunden auf Korrektur seines Teilnehmer-Namens im Programmheft und bei den im Lehrgang ausgehändigten Dokumenten. Entsprechendes gilt, wenn der Ersatz-Teilnehmer von der Warteliste nachrückt. Der finanzielle Ausgleich findet in jedem Fall ohne unsere Mitwirkung zwischen dem ursprünglichen Kunden und dem Ersatz-Teilnehmer statt.

(3)   Für alle anderen Umbuchungen auf andere Veranstaltungen der Scuderia fallen folgende Gebühren an:

Umbuchung bis einschließlich 60 Tage vor Lehrgangsbeginn: 300,00 EUR

Umbuchung bis einschließlich 45 Tage vor Lehrgangsbeginn: 600,00 EUR

Umbuchung bis einschließlich 30 Tage vor Lehrgangsbeginn: 1.200,00 EUR

Umbuchung bis einschließlich 15 Tage vor Lehrgangsbeginn: 50% des Veranstaltungspreises


(4)   In den vorgenannten vier Fällen (s. (3) wird vorrangig ein etwaiges restliches Guthaben des Kunden für einen neu gebuchten Lehrgang verrechnet.  

(5)   Umbuchung oder Rücktritt des Kunden später als 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Der komplette Veranstaltungspreis wird als Umbuchungs- oder Stornogebühr fällig. Eine Anrechnung auf den Preis für eine neu gebuchte Veranstaltung findet grundsätzlich nicht statt.

§ 7 Haftungsbegrenzung der Scuderia, Haftungsverzicht gegenüber Mitteilnehmern

(1)   Scuderia haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für den Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Scuderia nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2)   Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Scuderia nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3)   Die Scuderia haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die Teilnehmer einander oder Dritten während der Veranstaltung zufügen; die Kunden nehmen auf eigenes Risiko an der Veranstaltung der Scuderia teil, und alle Kunden sind als Teilnahmevoraussetzung verpflichtet, gegenüber allen Mitteilnehmern formularmäßig einen schriftlichen Haftungsverzicht zu erklären und zu akzeptieren.

(4)   Die Haftungseinschränkungen des § 7 Ziffern (1) und (2) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Scuderia, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden sollten.

§ 8 Haftungsausschluss auf dem Nürburgring

(1)   Das Fahren des Teilnehmers auf dem Nürburgring erfolgt unter Ausschluss jeglicher Haftung der Scuderia, ihrer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

(2)   Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für den Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen haftet die Scuderia nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(3)   Die Teilnehmer verzichten auf Ansprüche jeglicher Art gegen die anderen Teilnehmer sowie die Eigentümer und Halter der anderen Fahrzeuge, die im Zusammenhang mit Fahrten auf dem Nürburgring entstehen. Dieser Verzicht gilt nicht bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Schadensverursachung.

§ 9  Datenschutz, Speicherung der Vertragsdaten

(1)   Bei Nutzung der Online-Anmeldung wird dem Teilnehmer die Möglichkeit gegeben, sich unter Angabe personenbezogener Daten zu registrieren. Die Daten werden dabei in eine Eingabemaske eingegeben und an die Scuderia übermittelt und gespeichert. Die Registrierung dient der Erfüllung eines Vertrags oder der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und basiert somit auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

(2)   Für den Abschluss und die Abwicklung von Verträgen benötigt die Scuderia je nach Einzelfall Kontaktangaben, wie etwa Namen, Adresse, Telefonnummern und E-Mail-Adresse. Darüber hinaus nutzt Scuderia die Daten zur Pflege der Kundendatenbank, damit dort nur zutreffende Daten gespeichert werden. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz können unter: https://www.scuderia-hanseat.de/datenschutz eingesehen werden.

§ 10 Kein Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht des Kunden nach Absendung seiner Online- Buchung besteht nicht, da ein Widerrufsrecht nicht bei der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht, wenn der Vertrag – wie hier – für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

§ 11 Optionale Hotelreservierung, kein Vertrag mit Scuderia, sondern mit dem Hotel

(1)   Scuderia gibt den Teilnehmern die Möglichkeit, zu besonderen Konditionen während des Sportfahrerlehrgangs Zimmer im Dorint Am Nürburgring Hocheifel oder im LINDNER Congress- und Motorsporthotel Nürburgring zu buchen. Die jeweiligen Zimmerpreise können unter https://www.scuderia-hanseat.de/anmeldung/hotels/ eingesehen werden.

(2)   Sofern der Teilnehmer eine Zimmerreservierung zu den besonderen Konditionen wünscht, teilt er dies im Rahmen seiner Anmeldung der Scuderia mit. Im Anschluss daran gibt Scuderia die Daten des Teilnehmers an das gewünschte Hotel weiter, welches sich daraufhin direkt mit dem Teilnehmer in Verbindung setzt.

(3)   Die Buchung der Zimmer erfolgt zu den von der Scuderia angebotenen Konditionen unmittelbar zwischen dem Teilnehmer und dem gewünschten Hotel. Scuderia haftet in keiner Weise – auch nicht als Vermittler – für etwaige Mängel der Hotelunterbringung.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1)   Auf Verträge zwischen der Scuderia und ihren Kunden findet vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(2)   Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu finden, die dem wirtschaftlichen Bedeutungsgehalt der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

Scuderia Hanseat – Gesellschaft für sicheres Autofahren mbH
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